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   BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03   

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https://dejure.org/2004,24970
BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03 (https://dejure.org/2004,24970)
BPatG, Entscheidung vom 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03 (https://dejure.org/2004,24970)
BPatG, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 29 W (pat) 131/03 (https://dejure.org/2004,24970)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluss vom 28. August 2003 I ZB 6/03 m. w. N. - Cityservice, BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihr die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK").

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr.; vgl. BGH Beschluss vom 28. August 2003 I ZB 6/03 m. w. N. - Cityservice, BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihr die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihr die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03
    Kann einem Zeichen ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihr die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK").
  • BPatG, 03.11.2004 - 29 W (pat) 45/04
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts finden sich weitere mit "smart" zusammengesetzte Zeichen, die nicht eingetragen wurden, weil sie jeweils beschreibend waren, so z.B. SmartAssist für Klasse 9 (BPatG 30 W (pat) 271/97), SmartATM (BPatG 30 W (pat) 111/98), SmartBox (Klasse 38; BPatG 29 W (pat) 63/00), smartbuilding.de (Klassen 42, 16, 36; BPatG 25 W (pat) 167/01), SMARTCLOCK (BPatG 24 W (pat) 69/96), SmartConnect (Klasse 38; BPatG 29 W (pat) 131/03), SmartDrive (Klassen 9, 16, 42; HABM R0637/01-4), SMART-DRIVE (Klassen 7, 9, 12; HABM R0688/03-1), SmartEther (Klasse 9; BPatG 30 W (pat) 113/98), Smart Shopper (Klassen 9, 35, 42; BPatG 30 W (pat) 132/02), SMARTNET (BPatG 33 W (pat) 152/99), Smartweb (Klasse 38; BPatG 29 W (pat) 80/02) usw.
  • BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 522/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "APP-CONNECT" - Unterscheidungskraft -

    Das zweite Element "CONNECT", das auf dem zum englischen Grundwortschatz gehörenden Verb "to connect" beruht (Pons Großwörterbuch, Englisch - Deutsch, 1. Auflage, Seite 168), wird im IT- und Kommunikationsbereich umfassend als Substantiv im Sinne von "Verbindung für die Übertragung von Daten" verwendet (vgl. Der Brockhaus, Computer und Informationstechnologie, 2003, Seite 190, als Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis vom 10. Februar 2017; vgl. hierzu auch BPatG, 29 W (pat) 131/03, Beschluss vom 4. Februar 2004 - SmartConnect; 27 W (pat) 18/04, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - CUSTOMER CONNECT; 30 W (pat) 14/11, Beschluss vom 12. Juli 2012 - it.smart-connect).
  • BPatG, 24.05.2006 - 25 W (pat) 150/04
    Dementsprechend findet es sich in einer Reihe vergleichbar gebildeter Begriffe wieder (vgl. BPatG 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 22.03.2005 - 27 W (pat) 19/04
    Auch der weitere Wortbestandteil "CONNECT" ist, wie bereits in zahlreichen Entscheidungen des Bundespatentgerichts dargelegt, im IT- und Telekommunikationsbereich als Substantiv im Sinne von "Verbindung" sehr gebräuchlich (vgl. BPatG 27 W (pat) 18/04 - CUSTOMERCONNECT; 30 W (pat) 197/03 - PreConnect; 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Der weitere Markenteil "CONNECT" stammt, wie die Anmelderin selbst nicht in Abrede stellt, von dem englischen Verb "to connect", welches "verbinden" bedeutet; darüber hinaus ist es im IT- und Telekommunikationsbereich üblich, dieses Wort als Substantiv im Sinne von "Verbindung" zu gebrauchen (vgl. BPatG 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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